Zugelassene Waffen- und Munitionsarten
Auf diesem Schießstand darf analog §9 Abs. 1 der Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden.
Waffen für Randfeuerpatronenmunition
(Lang- und Kurzwaffen)
bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Projektile von 200 Joule.
und handelsübliche Munition mit Bleigeschossen bis Kaliber .22.
Die Verwendung von Geschossen mit Lichtspursatz (Leuchtspurmunition) ist verboten.
Auf diesem Schießstand darf gemäß § 33 Abs. 1 der 1. Verordnung zum WaffG nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden.
Waffen für Zentralfeuerpatronenmunition
(Pistole und Revolver max. Sportkaliber .45)
bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Projektile von E0 1500 Joule
und handelsüblicher Munition sportlicher Eignung bis Kaliber .45
keine Hartkern-, Leuchtsatz und Feuerwerksmunition
Auf diesem Schießstand darf analog § 9 Abs. 1 der Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden.
Kurzwaffen
(Pistolen und Revolver)
(siehe Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6 WaffG-neu)
bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Geschosse von 1.500 Joule.
Die zugelassenen Kaliber müssen den in Tabellen 3 und 4 der Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition i.d.F. der Bekanntmachung vom 10.01.2000 , veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 38a vom 24.02.2000, aufgeführten entsprechen.
Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern oder Lichtspursatz (Leuchtspurmunition) bzw. mit Brandsätzen sowie sonstiger pyrotechnischer Munition ist verboten.
Der Luftgewehrstand
Angaben:
Schießstandgebühr
Schützenverein Wurzbach
Oßlaberg 17
07343 Wurzbach
Öffnungszeiten
Freitag ab 18:30 Uhr
Zusätzliche Schießtermine nach Absprache!
Ansprechpartner: Peter Müller
Tel: 036652/22177
Handy: +491624951589